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Bußgeldkatalog (BKatV) mit Punktebewertung

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Bußgeldkatalog
Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
Straßenverkehrs-Ordnung (1-167)
Halten und Parken (51-62)


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Halten und Parken    
51 Unzulässig gehalten    
51.1 in den in § 12 Abs. 1 genannten Fällen 10 Euro  
51.1.1  - mit Behinderung 15 Euro  
51.2 in "zweiter Reihe" 15 Euro  
51.2.1  - mit Behinderung 20 Euro  
51a An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 15 Euro  
51a.1  - mit Behinderung 25 Euro  
51a.2 länger als 1 Stunde 25 Euro  
51a.2.1  - mit Behinderung 35 Euro  
51a.3 wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 40 Euro
1 Pkt.
 
52 Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen § 12 Abs. 1 Nr. 3 bis 7, 9 StVO das Halten verbietet, oder auf Geh- und Radwegen 15 Euro  
52.1  - mit Behinderung 25 Euro  
52.2 länger als 1 Stunde 25 Euro  
52.2.1  - mit Behinderung 35 Euro  
53 Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 35 Euro  
53.1 und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 50 Euro
1 Pkt.
 
54 Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b oder d oder Nr. 9 genannten Fällen 10 Euro  
54.1  - mit Behinderung 15 Euro  
54.2 länger als 3 Stunden 20 Euro  
54.2.1  - mit Behinderung 30 Euro  
55 Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 35 Euro  
56 In einem nach § 12 Abs. 3a Satz 1 StVO geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder einem Kraftfahrzeuganhänger über 2 t zulässiges Gesamtgewicht regelmäßig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 30 Euro  
57 Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 20 Euro  
58 In "zweiter Reihe" geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 20 Euro  
58.1  - mit Behinderung 25 Euro  
58.2 länger als 15 Minuten 30 Euro  
58.2.1  - mit Behinderung 35 Euro  
59 Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten 20 Euro  
59.1  - mit Behinderung 30 Euro  
60 Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 25 Euro  
60.1  - mit Behinderung 35 Euro  
61 Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10 Euro  
62 Nicht Platz sparend gehalten oder geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 10 Euro  

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