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Bußgeldkatalog
Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
Straßenverkehrs-Ordnung (1-167)
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (2-7.2.3)


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Straßenbenutzung durch Fahrzeuge    
2 Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt Euro  
2.1 - mit Behinderung 10 Euro  
2.2 - mit Gefährdung 20 Euro  
3 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen    
3.1 der rechten Fahrbahnseite 10 Euro  
3.1.1  - mit Behinderung 20 Euro  
3.2 des rechten Fahrstreifens (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen) und dadurch einen anderen behindert 20 Euro  
3.3 der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen 25 Euro  
3.3.1  - mit Gefährdung 35 Euro  
3.4 eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer 10 Euro  
3.4.1  - mit Behinderung 15 Euro  
3.4.2  - mit Gefährdung 20 Euro  
3.4.3  - mit Sachbeschädigung 25 Euro  
4 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen    
4.1 bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet 40 Euro
2 Pkt.
 
4.2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert 40 Euro
1 Pkt.
 
5 Schienenbahn nicht durchfahren lassen Euro  
6 Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht 75 Euro
3 Pkt.
 
7 Als Radfahrer oder Mofafahrer    
7.1 Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener Richtung befahren 15 Euro  
7.1.1  - mit Behinderung 20 Euro  
7.1.2  - mit Gefährdung 25 Euro  
7.1.3  - mit Sachbeschädigung 30 Euro  
7.2 Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt 10 Euro  
7.2.1  - mit Behinderung 15 Euro  
7.2.2  - mit Gefährdung 20 Euro  
7.2.3  - mit Sachbeschädigung 25 Euro  

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