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Bußgeldkatalog (BKatV) mit Punktebewertung

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Bußgeldkatalog
Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
Straßenverkehrs-Ordnung (1-167)
Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse (91-96.2)


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse    
91 Nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) an an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs, haltender Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt rechts 15 Euro  
92 An an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs, haltender Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt rechts Schrittgeschwindigkeit oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast    
92.1 behindert
¹) soweit sich nicht aus Nr. 11 ein höherer Regelsatz ergibt
40 Euro ¹)
2 Pkt.
 
92.2 gefährdet
²) soweit sich nicht aus Nr. 11, auch in Verbindung mit Tabelle 4, ein höherer Regelsatz ergibt
50 Euro ²)
2 Pkt.
 
93 Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle überholt 40 Euro
1 Pkt.
 
94 Nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) an an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht 15 Euro  
95 An an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Vorbeifahrt Schrittgeschwindigkeit oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast    
95.1 behindert
¹) soweit sich nicht aus Nr. 11 ein höherer Regelsatz ergibt
40 Euro ¹)
2 Pkt.
 
95.2 gefährdet
²) soweit sich nicht aus Nr. 11, auch in Verbindung mit Tabelle 4, ein höherer Regelsatz ergibt
50 Euro ²)
2 Pkt.
 
96 Einem Omnibus des Linienverkehrs oder einem Schulbus das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle nicht ermöglicht Euro  
96.1  - mit Gefährdung 20 Euro  
96.2  - mit Sachbeschädigung 30 Euro  

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