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Bußgeldkatalog
Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
Straßenverkehrs-Ordnung (1-167)
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfleil (130-133.3.2)


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil    
130 Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt Euro  
130.1  - mit Gefährdung Euro  
130.2  - mit Sachbeschädigung 10 Euro  
131 Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil    
131.1 aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen 15 Euro  
131.2 den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, behindert 35 Euro  
132 Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 50 Euro
3 Pkt.
 
132.1 mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 Euro
4 Pkt.
1 Monat
132.2 bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125 Euro
4 Pkt.
1 Monat
132.2.1 mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200 Euro
4 Pkt.
1 Monat
133 Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil    
133.1 vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50 Euro
3 Pkt.
 
133.2 den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60 Euro
3 Pkt.
 
133.3 den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen    
133.3.1 behindert 60 Euro
3 Pkt.
 
133.3.2 gefährdet 75 Euro
3 Pkt.
 

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