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Bußgeldkatalog
Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
Straßenverkehrs-Ordnung (1-167)
Vorschriftszeichen (136-156)


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Vorschriftzeichen    
136 Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt 10 Euro  
137 Bei verengter Fahrbahn (Zeichen 208) dem Gegenverkehr Vorrang nicht gewährt Euro  
137.1  - mit Gefährdung 10 Euro  
137.2  - mit Sachbeschädigung 20 Euro  
138 Die durch Vorschriftzeichen (Zeichen 209, 211, 214, 222) vorgeschriebene Fahrtrichtung oder Vorbeifahrt nicht befolgt 10 Euro  
138.1  - mit Gefährdung 15 Euro  
138.2  - mit Sachbeschädigung 25 Euro  
139 Die durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt    
139.1 als Kfz-Führer 20 Euro  
139.2 als Radfahrer 15 Euro  
139.2.1  - mit Behinderung 20 Euro  
139.2.2  - mit Gefährdung 25 Euro  
139.2.3  - mit Sachbeschädigung 30 Euro  
140 Als anderer Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig Radweg (Zeichen 237) oder einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 239, 240, 241) benutzt oder als anderer Fahrzeugführer Fahrradstraße (Zeichen 244) vorschriftswidrig benutzt 10 Euro  
141 Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet    
141.1 mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art 20 Euro  
141.2 mit anderen Kraftfahrzeugen 15 Euro  
141.3 als Radfahrer 10 Euro  
141.3.1  - mit Behinderung 15 Euro  
141.3.2  - mit Gefährdung 20 Euro  
141.3.3  - mit Sachbeschädigung 25 Euro  
142 Als Kfz-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) oder Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet 20 Euro  
143 Als Radfahrer Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet 15 Euro  
143.1  - mit Behinderung 20 Euro  
143.2  - mit Gefährdung 25 Euro  
143.3  - mit Sachbeschädigung 30 Euro  
144 In einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 239, 242, 243 oder 250 gesperrt war, geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 30 Euro  
144.1  - mit Behinderung 35 Euro  
144.2 länger als 3 Stunden 35 Euro  
145 Als Radfahrer oder Führer eines motorisierten Zweiradfahrzeugs auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg auf einen Fußgänger nicht Rücksicht genommen 10 Euro  
145.1  - mit Behinderung 15 Euro  
145.2  - mit Gefährdung 20 Euro  
145.3  - mit Sachbeschädigung 25 Euro  
146 Bei zugelassenem Fahrzeugverkehr in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) 15 Euro  
147 Als Nichtberechtigter Sonderfahrstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs (Zeichen 245) oder für Taxen (Zeichen 245 mit Zusatzschild) benutzt 15 Euro  
147.1  - mit Behinderung 35 Euro  
148 Wendeverbot (Zeichen 272) nicht beachtet 20 Euro  
149 Vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu einem vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten 10 Euro  
150 Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet 50 Euro
3 Pkt.
 
151 Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) einen Fußgänger gefährdet    
151.1 bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild) 40 Euro
1 Pkt.
 
151.2 bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr 50 Euro
1 Pkt.
 
152 Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren 100 Euro
3 Pkt.
 
152.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269 250 Euro
3 Pkt.
1 Monat
153 Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt 40 Euro
1 Pkt.
 
154 An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten 10 Euro  
155 Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt (außer Parken) 10 Euro  
155.1  - mit Sachbeschädigung 35 Euro  
155.2 und dabei überholt 30 Euro  
155.3 und dabei nach links abgebogen oder gewendet 30 Euro  
155.3.1  - mit Gefährdung 35 Euro  
156 Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken benutzt 25 Euro  

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