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Bußgeldkatalog
Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
Straßenverkehrs-Ordnung (1-167)
Richtzeichen (157-162)
| Nr. | Tatbestand | Regelsatz in Euro und Punkte | Fahrverbot in Monate |
| Richtzeichen | |||
| 157 | Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) | ||
| 157.1 | Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) | 15 | |
| 157.2 | Fußgänger behindert | 15 | |
| 158 | Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) einen Fußgänger gefährdet | 40 1 Pkt. | |
| 159 | In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) | 10 | |
| 159.1 | - mit Behinderung | 15 | |
| 159.2 | länger als 3 Stunden | 20 | |
| 159.2.1 | - mit Behinderung | 30 | |
| 160 | Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt | 30 | |
| 161 | Als Führer eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder eines Zuges von mehr als 7 m Länge den linken von mindestens 3 in einer Richtung verlaufenden Fahrstreifen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft vorschriftswidrig benutzt | 15 | |
| 161.1 | - mit Behinderung | 20 | |
| 162 | Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt und dadurch einen anderen gefährdet | 40 1 Pkt. |
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