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Auszug: Verwarnungs-, Bußgeld- und Punktekatalog

Stand: 1. April 2008 (Quelle: Bundesministerium für Verkehr)

Es gibt klare Verkehrsregeln. Sie sollten dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt oder gar gefährdet oder geschädigt wird.

Über besonders unfallträchtige Verstöße und ihre juristischen Folgen - Bußgeld, Geldstrafe, Punkte im Verkehrsregister und Fahrverbot informiert dieses Angebot.


Geschwindigkeit -Vorfahrt/Vorfahrtszeichen - Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug - Abbiegen - Autobahn- Rote Ampel - Grünpfeil- Fußgängerüberweg- Punkteregelung bei Fahrerflucht - Überholen - Fahrzeugmängel - Handyverbot - Radfahrerverstöße - Sonstige Verkehrsverstöße - Alkohol

Geschwindigkeit

Mit zu hoher, nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis) Euro

50

Punkte

3

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Kraftfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten:
  Regelsatz bei
Begehung
Fahrverbot bei
Begehung
Über- innerhalb außerhalb innerhalb außerhalb
schreitung geschl. Ortschaften geschl. Ortschaften
in km/h Euro Punkte Euro Punkte Monate Monate
bis 10 15   10      
11-15 25   20      
16-20 35   30      
21-25 50 1 40 1    
26-30 60 3 50 3    
31-40 100 3 75 3 1  
41-50 125 4 100 3 1 1
51-60 175 4 150 4 2 1
61-70 300 4 275 4 3 2
über 70 425 4 375 4 3 3

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Vorfahrt/Vorfahrtszeichen

Tatbestand Euro Punkte
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 50 3
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 50 3
Stopschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet 50 3
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht in §19Abs.2StVO überquert 50 3

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Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

Tatbestand Euro Punkte Fahrverbot
/Monat
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter      
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als      
  • 5/10 des halben Tachowertes
  • 40 1  
  • 4/10 des halben Tachowertes
  • 50 2  
  • 3/10 des halben Tachowertes
  • 75 3  
  • 2/10 des halben Tachowertes
  • 100 4 11)
  • 1/10 des halben Tachowertes
  • 125 4 11)
    bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als      
  • 5/10 des halben Tachowertes
  • 50 2  
  • 4/10 des halben Tachowertes
  • 75 3  
  • 3/10 des halben Tachowertes
  • 100 4  
  • 2/10 des halben Tachowertes
  • 125 4 1
  • 1/10 des halben Tachowertes
  • 150 4 1
    1) soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt

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    Abbiegen

    Tatbestand Euro Punkte
    Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet 40 1
    Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet 40 2
    Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet 40 2
    Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 50 2

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    Autobahn

    Tatbestand Euro Punkte Fahrverbot
    /Monat
    Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen derFahrtrichtung gefahren      
  • in einer Ein- oder Ausfahrt
  • 50 4  
  • auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen
  • 100 4  
  • auf durchgehender Fahrbahn
  • 150 4 1
    Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50 2  
    Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt 40 2  


    Straftat Punkte Freiheitsstrafe
    /Geldstrafe
    /Fahrverbot
    Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. 7 Freiheitsstrafe bis zu 5Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis

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    Rote Ampel

    Tatbestand Euro Punkte Fahrverbot
    /Monat
    Ampel bei "Rot" überfahren 50 3  
    Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 4 1
    Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren 125 4 1
    Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren 200 4 1

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    Grünpfeil

    Tatbestand Euro Punkte
    Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil    
  • vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten
  • 50 3
  • den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegefurten, gefährdet
  • 60 3
  • den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
  •    
  • behindert
  • 60 3
  • gefährdet
  • 75 3

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    Fußgängerüberweg

    Tatbestand Euro Punkte
    An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt 50 4

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    Punkteregelung bei Fahrerflucht

    Tatbestand Punkte
    Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht
    (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)
    5
    Sonstige Fälle der Fahrerflucht 7

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    Überholen

    Tatbestand Euro Punkte Fahrverbot
    /Monat
    Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) 40 1  
    Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 40 2  
    Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt 50 3  
    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage 50 3  
  • und dabei Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt
  • 75 4  
  • mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • 125 4 1

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    Fahrzeugmängel

    Tatbestand Euro Punkte
    Fahrzeugmängel    
  • Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen
  • 50 3
  • oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen
  • 75 3
  • Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen
  • 50 3
  • oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen
  • 75 3

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    Handyverbot

    Tatbestand Euro Punkte
    Missachtung des Verbotes zur Benutzung von Handys während der Fahrt:    
  • als Kraftfahrzeugführer
  • 40 1
  • als Radfahrer
  • 25  

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    Radfahrerverstöße (alle ohne Punkte)

    Tatbestand Euro
    Generelle Zumessungsregel für die Verkehrsverstöße der Radfahrer 10
    Einzelne Verstöße:  
  • gegen die Benutzungspflicht für Schutzstreifenmarkierung
  • 10
  • gegen die Pflicht zum Rechtsbleiben beim Linksabbiegen
  • 10
  • gegen die Pflicht zum Absteigen beim indirekten Linksabbiegen
  • 10
  • mangelnde Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung
  • 10
  • gegen das Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen
  • 10
  • mangelnde Rücksichtnahme auf Fußgänger bei gemeinsamen Rad-/Gehweg
  • 10
  • gegen Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung)
  •  
  • jeweils mit Behinderung
  • 15
  • jeweils mit Gefährdung
  • 20
  • jeweils mit Sachbeschädigung
  • 25
  • Fahren entgegen der Einbahnstraße
  • 15
  • Mitachtung der Radwegebenutzungspflicht
  • 15
  • Missachtung der Radwegebenutzungspflicht einschließlich des Fahrens in nicht zugelassener Richtung
  • 15
  • jeweils mit Behinderung
  • 20
  • jeweils mit Gefährdung
  • 25
  • jeweils mit Sachbeschädigung
  • 30

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    Sonstige Verkehrsverstöße

    Tatbestand Euro Punkte
    Nicht weit genug rechts gefahren:    
  • bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet
  • 40 2
  • auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert
  • 40 1


    Tatbestand Euro Punkte
    Sonntagsfahrverbot für LKW:    
    Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 40 1
    Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet 200 1


    Tatbestand Euro Punkte
    Rechtswidriges Abstellen von Kfz mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraumes 40 1
    Kurzzeitkennzeichen:    
  • Nichtvornahme der Eintragung in den Schein
  • 10  
  • Inbetriebnahme nach dem Ablaufdatum
  • 50 3
    Verstöße gegen Vorschriften über die Kennzeichnung und Anbringung von Kindersitzen auf Beifahrerplätzen mit Airbag:    
  • Nichtkennzeichnung
  • 5  
  • falsche Anbringung des Kindersitzes
  • 25  
    Rechtswidriges Benutzen der Busspur: 15  
  • bei Behinderung
  • 35  
  • bei Begehung durch Radfahrer
  • 10  
    Sicherheitsbeeinträchtigende mangelnde Ladungssicherung 35  
    Innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn gehalten / geparkt: 10 / 15  
  • bei Behinderung
  • 15 / 25  

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    Alkohol

    Alkoholgehalt im Blut Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn es zu einem Unfall kommt
    Ab 0,3 Promille
    Alkohol
    zeigt Wirkung
      7
    GOF
    7
    GOF
    Ab 0,5 Promille
    doppeltes
    Unfallrisiko
    4 Punkte
    Geldbuße
    7 Punkte
    GOF
    7 Punkte
    GOF
    <
    Ab 1,1 Promille
    über
    zehnfaches
    Unfallrisiko
    7 Punkte
    GOF
    7 Punkte
    GOF
    7 Punkte
    GOF
    <


    Anzahl Punkte

    im VZR in Flensburg

    <

    Schadenersatz; Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer

    Geldbuße

    (bis 1500 Euro)

    Fahrverbot (bis 3 Monate)

    GOF

    Geldstrafe oder Freiheitsstrafe(bis 5 Jahre)

    Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

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