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FeV
II. Führen von Kraftfahrzeugen
7. Punktsystem
§ 44 Teilnahmebescheinigung
Hinsichtlich der Bescheinigung über die Teilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar sowie der Verarbeitung und Nutzung der Teilnehmerdaten ist § 37 entsprechend anzuwenden.
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