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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

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FeV §8: Ausschluß des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse Übersicht / Sitemap Seite 15 von 67 Alle Prüfungsbogen und Gesetze auf CD - Online bestellen FeV §10: Mindestalter

FeV
II. Führen von Kraftfahrzeugen
2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
§ 9 Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen


  Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B erteilt werden. Eine Fahrerlaubnis der Klasse E darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse E frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.

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