FAHRSCHULE24 - VERKEHRSRECHT
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
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StVO
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§ 31 Sport und Spiel
Sport und Spiele auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen sind nur auf den dafür zugelassenen Straßen erlaubt (Zusatzschilder hinter Zeichen
101
und
250
).
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