Gefahrzeichen mahnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzurichten.
(2)
Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, so kann sie auf einem Zusatzschild angegeben sein, wie
(3)
Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle.
(4)
Ein Zusatzschild wie
kann die Länge der Gefahrstrecke angeben.
(5)
Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, so weist auf einem Zusatzschild ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrstelle, falls diese in der anderen Straße liegt.
(6)
Gefahrzeichen im einzelnen:
Zeichen 101 Gefahrstelle
Ein Zusatzschild kann die Gefahr näher bezeichnen. So warnt das
Zusatzschild vor schlechtem Fahrbahnrand. Das
Zusatzschild erlaubt, auf dieser Straße Wintersport zu treiben, gegebenenfalls zeitlich beschränkt, wie 9-17h.
Zeichen 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
Zeichen 103 Kurve (rechts)
Zeichen 105 Doppelkurve (zunächst rechts)
Zeichen 108 Gefälle
Zeichen 110 Steigung
Zeichen 112 Unebene Fahrbahn
Zeichen 113 Schnee -oder Eisglätte
Zeichen 114 Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz
Zeichen 115 Steinschlag
Zeichen 116 Splitt, Schotter
Zeichen 117 Seitenwind
Zeichen 120 Verengte Fahrbahn
Zeichen 121 Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn
Zeichen 123 Baustelle
Zeichen 124 Stau
Zeichen 125 Gegenverkehr
Zeichen 128 Bewegliche Brücke
Zeichen 129 Ufer
Zeichen 131 Lichtzeichenanlage
Zeichen 133 Fußgänger
Zeichen 134 Fußgängerüberweg
Die Zeichen 128 bis 134 stehen auch innerhalb geschlossener Ortschaften in angemessener Entfernung vor der Gefahrstelle. Die Entfernung kann auf einem Zusatzschild angegeben sein (Absatz 2 Satz 2).
Zeichen 136 Kinder
Zeichen 138 Radfahrer kreuzen
Zeichen 140 Viehtrieb, Tiere
Zeichen 142 Wildwechsel
Zeichen 144 Flugbetrieb
Vor anderen Gefahrstellen kann durch Gefahrzeichen gleicher Art mit geeigneten Sinnbildern gewarnt werden.
(7)
Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang:
Zeichen 150 Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken
Zeichen 151 Unbeschrankter Bahnübergang
oder folgende drei Warnbaken
etwa 240 m vor dem Bahnübergang
etwa 240 m vor dem Bahnübergang
Zeichen 153 dreistreifige Bake (links) - vor beschranktem Bahnübergang -
Zeichen 156 dreistreifige Bake (rechts) - vor beschranktem Bahnübergang -
etwa 160 m vor dem Bahnübergang
etwa 80 m vor dem Bahnübergang
Zeichen 159 zweistreifige Bake (links)
Zeichen 162 einstreifige Bake (rechts)
Sind die Baken in erheblich abweichenden Abständen aufgestellt, so ist der Abstand in Metern oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern angegeben.