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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

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StVZO
Kapitel B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
1. Allgemeine Vorschriften
§ 30b Berechnung des Hubraums


 

Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:

  1. Für pi wird der Wert 3,1416 eingesetzt.

  2. Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.

  3. Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.

  4. Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.


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