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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

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StVZO §30b: Berechnung des Hubraums Übersicht / Sitemap Seite 39 von 138 Alle Prüfungsbogen und Gesetze auf CD - Online bestellen StVZO §31: Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

StVZO
Kapitel B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
1. Allgemeine Vorschriften
§ 30c Vorstehende Außenkanten


(1)

Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

(2)

Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3)

Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


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