FAHRSCHULE24 - VERKEHRSRECHT
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
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StVZO
Kapitel B. Fahrzeuge
II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 18 Zulassungspflichtigkeit
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
§ 20 Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen
§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
§ 21b Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
§ 21c Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer
§ 22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
§ 23 Zuteilung der amtlichen Kennzeichen
§ 24 Ausfertigung des Fahrzeugscheins
§ 25 Behandlung der Fahrzeugbriefe bei den Zulassungsstellen
§ 26 (aufgehoben)
§ 27 Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung
§ 27a Verwertungsnachweis, Verbleibserklärung
§ 28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
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