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News

AUGUST 2011
Videos in der Theorieprüfung geplant:

Ab 2012 (genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest) ist eine weitere Optimierung der theoretischen Führerscheinprüfung geplant: Zusätzlich zu den Bildern sollen dann auch einige kurze Videosequenzen für verschiedene Verkehrssituationen gezeigt werden. Ziel ist es, die Prüfung variabler und noch realistischer zu gestalten und schematisches Auswendiglernen zu vermeiden. (Quelle: "TA", 09.08.2011)


JULI 2011
Neue Fragen in der Theorieprüfung:

Ab dem 01.07.11 sind die neuen Fragen des amtlichen Fragenkatalogs in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung im Einsatz.

JUNI 2011
Die neuen Fragen des amtlichen Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung sind da:

Seit 01.06.2011 stehen die neuen Prüfungsfragen mit mehr als 160 neuen Situationsbildern bei uns zur Verfügung.

MAI 2011
Überarbeitung des Fragenkataloges für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Neue Fragen in der Theorieprüfung

Gemäß Verlautbarungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 10.12.10 (VkBI 2010, S. 652) und 20.01.11 (VkBI 2011, S. 115) wurden die Fragen für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung überarbeitet. Die neuen Fragen des Fragenkataloges für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung (Ausgabe 2004, aktueller Stand Januar 2011) kommen seit dem 01.07.2011 in der Theorieprüfung zum Einsatz.

JANUAR 2011
Fahren mit 17 wird Gesetz:

Nach dem erfolgreichen Modellversuch ist das Fahren mit 17 seit Januar 2011 in allen Bundesländern gesetzlich verankert.

NOVEMBER 2010
Bundesrat beschließt Winterreifenpflicht / Änderung der StVO

Seit dem 04.12.2010 gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte für Pkw und Lkw Winterreifenpflicht.

Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen sowie Ganzjahresreifen.

Gleichzeitig steigen die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen:
Das Fahren ohne Winterreifen bei oben genannten Wetterverhältnissen kostet künftig 40 statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 statt bisher 40 Euro an und es gibt einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Die Neuregelung wurde in einer Presseerklärung des Bundesverkehrsministers Dr. Peter Ramsauer vom 26.11.2010 bekannt gegeben und trat am 04.12.2010 mit Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

OKTOBER 2010
Winterreifenpflicht / Geplante Änderung der StVO

Die Bereifung von Kraftfahrzeugen betreffend, schreibt § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) bisher eine den Wetterverhältnissen angepasste Ausrüstung vor. Dass diese Formulierung zu vage ausfällt und damit gegen das Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Absatz 2 GG) verstößt, wurde im Juli 2010 durch einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg, nach dem Bußgelder bei Verstößen gegen diese Regelung der StVO als verfassungswidrig erklärt wurden.

Laut eines Pressestatements des Bundesverkehrsministers Dr. Peter Ramsauer vom 05.10.10 wird daher momentan an einer Neuregelung gearbeitet, um mehr Sicherheit auf deutschen Straßen und Rechtssicherheit für die Fahrer zu schaffen.

Der Begriff "Winterreifen" soll künftig konkret im Gesetz verankert werden. Gleichzeitig soll definiert werden, welche Bereifung bei welchen Witterungsverhältnissen aufgezogen werden muss.

Langfristiges Ziel bleibt die europaweite einheitliche Kennzeichnung für Winterreifen und eine allgemeine Ausrüstungspflicht, für die der Fahrzeughalter verantwortlich ist.

Eine zeitnahe Umsetzung der Neuregelung ist bereits für den Winter 2010/2011 geplant. Die ursprünglich angedachte Umsetzung ab Oktober 2010 wurde jedoch aktuell aufgrund einer Verzögerung bei der Einbringung des Entwurfes im Bundesrat auf frühestens November 2010 verschoben.

AUGUST 2010
Begleitetes Fahren ab 17 wird Gesetz

Das begleitete Fahren ab dem 17. Lebensjahr soll ab dem 01.01.2011 zum Dauerrecht werden. Näheres dazu unter Fahren mit 17

APRIL 2010
Ungültigkeit der neuen StVO

Im Zuge einer Presseerklärung des Bundesverkehrsministers Dr. Peter Ramsauer vom 13.04.2010 ist die sogenannte "Schilderwaldnovelle" vom 05.08.09, welche mit der Änderung der StVO am 01.09.09 in Kraft trat, in die Diskussion geraten. Nach Überprüfung wurde die neue StVO aufgrund rechtlicher Fehler für ungültig erklärt.

Das heißt: Alle Verkehrsschilder, die vor dem 30.06.1992 aufgestellt wurden, behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.

Momentan wird die 46. Verordnung zur Änderung der StVO überarbeitet, um schnellstmöglich rechtliche Klarheit für Kommunen und Verkehrsteilnehmer zu schaffen.

Auf die theoretische Fahrerlaubnisprüfung hat dies keine Auswirkungen, da vom BMVBS bisher noch keine Prüfungsfragen heraus gegeben wurden, welche die neue Rechtslage beinhalten.

Für die praktische Fahrerlaubnisprüfung gilt eine unbefristete Übergangslösung in Abhängigkeit von der aktuellen Rechtslage: Fahrverhalten, das im Einklang mit der 46. Verordnung zur Änderungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05.08.09 steht, soll in der praktischen Prüfung nicht beanstandet werden.

In unklaren Verkehrssituationen soll vom Fahrerlaubnisprüfer Hilfestellung gegeben werden. Das gilt für:

  • Verhalten an Bahnübergängen
  • Überholen bei mehrstreifigen Fahrbahnen
  • Beachtung von Verkehrszeichen mit altem und neuem Design.

DEZEMBER 2009
Fragenkatalog

Die Arbeitsgruppe "Theoretische Prüfung" des VdTÜV hat auf Grund verschiedener rechtlicher Änderungen in nationalen Gesetzen und Verordnungen den amtlichen Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung überarbeitet.

Dabei wurden Fragen zu den Themenfeldern "Müdigkeit am Steuer", "Sorgfaltspflicht gegenüber Verkehrsteilnehmern mit körperlichen Beeinträchtigungen" sowie "Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger" und zur Umsetzung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung neu aufgenommen.

Darüber hinaus wurden einige Fragen auf Grund der Verordnung EG-Nr.561/2006, und auf Grund der 17. Verordnung zur Änderung der StVO gestrichen.

Der derzeit aktuelle Fragenkatalog trat in seiner endgültigen Fassung am 01.12.09 in Kraft.

SEPTEMBER 2009
Neue StVO

Am 1. September 2009 trat die neue StVO zunächst in Kraft. Die wichtigsten Veränderungen sollten sein:

  • Wegfall verschiedener Verkehrszeichen
  • veränderte Verkehrsregeln, besonders im Zusammenhang mit Radfahrern und Skatern.

Aufgrund des Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot bei der sogenannten "Schilderwaldnovelle" blieb die neue StVO allerdings nicht lange gültig.

Die aktuelle StVO ist beim Bundesministerium für Verkehr einsehbar.