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Verwarnungsgeldkatalog
Katalog der Regelsätze - Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
Straßenverkehrs-Ordnung (1-105)
Warnzeichen (48-50)
| Regelsatz in DM | |||||
| Nr. | Tatbestand | GT | BH | GF | SB |
| Warnzeichen | |||||
| 48 | Mißbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen | 20 | |||
| 49 | Als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle oder für die Dauer des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste entgegen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nicht eingeschaltet | 20 | |||
| 50 | Warnblinklicht mißbräuchlich eingeschaltet | 10 | |||
| GT=Grundtatbestand BH=Behinderung GF=Gefährdung SB=Sachbeschädigung | |||||
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